Neue Corona-Regelungen im Sportbetrieb

Neue Corona-Regelungen im Sportbetrieb

Mit dieser Neufassung der CoronaSchVO werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.
Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

Auch das Führen der Teilnehmerlisten entfällt ab sofort.
Wir möchten euch jedoch bitten selbst den Überblick zu halten, so dass bei positiven Fällen die Teilnehmer entsprechend informiert werden können.

Bekannt ist aber auch, dass die Inzidenz in NRW nach wie vor recht hoch ist und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen, dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.

Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:

  • Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
  • AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
  • Hygienekonzepte aufrecht halten

Wir hoffen, dass der Sport in NRW damit zu einer den Rahmenbedingungen angepassten Normalität zurückkehren kann, aber wir sind hier durchaus kleinschrittig und vorsichtig unterwegs und schränken bei Bedarf im Rahmen unseres Hausrechts wieder mehr ein. Dafür bitten wir schon jetzt um euer Verständnis!