Die Corona-Regeln ab dem 24.4.21

Am Freitagabend hat das Land per Allgemeinverfügung bestimmt, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten die „Corona-Notbremse“ des Bundes in Kraft tritt. Auch die Coronaschutzverordnung des Landes wurde an die bundesgesetzlichen Regelungen angepasst.
Für den Kreis Mettmann mit seiner bereits seit einer Woche über dem Wert von 200 liegenden Inzidenz bedeutet das, dass über die zuletzt gültigen Beschränkungen der Landesnotbremse hinaus ab Samstag, 24. April, die „Bundesnotbremse“ in maximalem Umfang greift – inkl. Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr sowie weiteren Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum (ein Haushalt plus eine weitere Person)